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KG (24 W 3913/92) | Datum: 05.05.1993
[1.] »Die AntrSt. beanstandet, daß der angefochtene Beschluß unter Mitwirkung einer Richterin gefaßt worden sei, die nicht an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, während der dritte Richter, der an der [...]